Prof. Johannes Hebebrand und der Mord an Nadine Ostrowski
Im Mordfall Nadine Ostrowski, geschehen im August 2006 in Wetter an der Ruhr, Deutschland, war der Essener Prof. Dr. med. Johannes Hebebrand Gutachter im späteren Verfahren gegen den beschuldigten Philipp J.
Das Verfahren konnte an Merkwürdigkeiten nicht mehr übertroffen werden:
1. Philipp J. soll einen Metzelmord begangen haben, ohne dass sich im Haus des Mordes oder an der Leiche irgendwelche Spuren von ihm hätten finden lassen - außer, welch ein Zufall, an einem Lichtschalter, den die Polizei ausgebaut hatte.
2. Obwohl dem Mordopfer mehrfach mit einem harten Gegenstand ins Gesicht geschlagen worden war und es dann bis zur Bewusstlosigkeit mit einem Kabel gedrosselt wurde, hatte es sich nicht im Geringsten gewehrt.
Zu Punkten 1. und 2. siehe mit Belegen:
http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html
Das war nicht das einzige. Während eines Außentermines im Prozess sagte die Rechtsanwältin der Nebenklage wörtlich oder fast wortwörtlich: "In dem Verfahren passt nichts zusammen. auf der Basis ist kein Urteil möglich."
Dennoch verzichtete der Pflichtverteidiger, ein renommierter Strafverteidiger aus Dortmund, Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus, auf die Einlegung der Revision, als sein Mandant wenig später zur Höchststrafe verurteilt wurde:
http://winfried-sobottka.de/dr-ralf-neuhaus/fax-14-jan-2010.html
Das ist auch nicht alles. Leute, die Philipp J. gut kannten, konnten sich absolut nicht vorstellen, dass er zu solcher Tat fähig sei, sagten, wenn der so etwas tue, dann muss man bei jedem damit rechnen:
http://winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/00-overview.html
Das ist auch noch nicht alles. Es konnte bis zuletzt kein Motiv ermittelt werden:
http://winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/prof-johannes-hebebrand/keine-antwort/00-form-text.html
In diesem Verfahren war Prof. Johannes Hebebrand als Gutachter tätig. Ihm müssen die Ungereimtheiten bekannt gewesen sein.
Nach Lage der Dinge ist anzunehmen, dass hier staatliche Schwerstverbrechen vorliegen: Absichtliche Falschverurteilung eines Unschuldigen zum Schutze der wahren Mörderinnen und ihrer Hinterleute. Möglicherweise ein Experimentalfall für verdeckte staatliche Morde. Opfer: Ein hochintelligentes polnisch stämmiges Mädchen.
Was wusste Prof. Johannes Hebebrand? Was war sein eigentlicher Auftrag?
Diese Fragen wird er sehr bald plausibel beantworten müssen, sonst wird er im Internet der Beteiligung an einem Schwerstverbrechen beschuldigt werden.
Winfried Sobottka, United Anarchists
Beteiligte Seitens der Polizei:
Polizei Hagen, Landeskriminalamt NRW
Beteiligte seitens der Justiz:
Landgericht Hagen, Kammer unter Vorsitz Dr. Frank Schreiber,
Staatsanwaltschaft Hagen, vertreten durch OStA Wolfgang Rahmer
Pflichtanwälte des Verurteilten: Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Mitglied des Anwaltsgerichtshofes in Hamm und des Landesjustizprüfungsamtes in Hamm, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Landrichter a.D.
Gutachter: Prof. Dr. Johannes Hebebrand, Universität Duisburg-Essen
Jugendgerichtshelfer Roland Fricke
Das Verfahren konnte an Merkwürdigkeiten nicht mehr übertroffen werden:
1. Philipp J. soll einen Metzelmord begangen haben, ohne dass sich im Haus des Mordes oder an der Leiche irgendwelche Spuren von ihm hätten finden lassen - außer, welch ein Zufall, an einem Lichtschalter, den die Polizei ausgebaut hatte.
2. Obwohl dem Mordopfer mehrfach mit einem harten Gegenstand ins Gesicht geschlagen worden war und es dann bis zur Bewusstlosigkeit mit einem Kabel gedrosselt wurde, hatte es sich nicht im Geringsten gewehrt.
Zu Punkten 1. und 2. siehe mit Belegen:
http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html
Das war nicht das einzige. Während eines Außentermines im Prozess sagte die Rechtsanwältin der Nebenklage wörtlich oder fast wortwörtlich: "In dem Verfahren passt nichts zusammen. auf der Basis ist kein Urteil möglich."
Dennoch verzichtete der Pflichtverteidiger, ein renommierter Strafverteidiger aus Dortmund, Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus, auf die Einlegung der Revision, als sein Mandant wenig später zur Höchststrafe verurteilt wurde:
http://winfried-sobottka.de/dr-ralf-neuhaus/fax-14-jan-2010.html
Das ist auch nicht alles. Leute, die Philipp J. gut kannten, konnten sich absolut nicht vorstellen, dass er zu solcher Tat fähig sei, sagten, wenn der so etwas tue, dann muss man bei jedem damit rechnen:
http://winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/00-overview.html
Das ist auch noch nicht alles. Es konnte bis zuletzt kein Motiv ermittelt werden:
http://winfried-sobottka.de/nadine-o-philipp-j/prof-johannes-hebebrand/keine-antwort/00-form-text.html
In diesem Verfahren war Prof. Johannes Hebebrand als Gutachter tätig. Ihm müssen die Ungereimtheiten bekannt gewesen sein.
Nach Lage der Dinge ist anzunehmen, dass hier staatliche Schwerstverbrechen vorliegen: Absichtliche Falschverurteilung eines Unschuldigen zum Schutze der wahren Mörderinnen und ihrer Hinterleute. Möglicherweise ein Experimentalfall für verdeckte staatliche Morde. Opfer: Ein hochintelligentes polnisch stämmiges Mädchen.
Was wusste Prof. Johannes Hebebrand? Was war sein eigentlicher Auftrag?
Diese Fragen wird er sehr bald plausibel beantworten müssen, sonst wird er im Internet der Beteiligung an einem Schwerstverbrechen beschuldigt werden.
Winfried Sobottka, United Anarchists
Beteiligte Seitens der Polizei:
Polizei Hagen, Landeskriminalamt NRW
Beteiligte seitens der Justiz:
Landgericht Hagen, Kammer unter Vorsitz Dr. Frank Schreiber,
Staatsanwaltschaft Hagen, vertreten durch OStA Wolfgang Rahmer
Pflichtanwälte des Verurteilten: Rechtsanwalt Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Mitglied des Anwaltsgerichtshofes in Hamm und des Landesjustizprüfungsamtes in Hamm, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Landrichter a.D.
Gutachter: Prof. Dr. Johannes Hebebrand, Universität Duisburg-Essen
Jugendgerichtshelfer Roland Fricke
Winfried Sobottka - 18. Jan, 20:47